- Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sowie juristischen Personen werden, die sich den Zielen nach § 2 verbunden fühlen.
- Die Mitgliedschaft ist auch für Vereine, Organisationen und Gebietskörperschaften möglich.
- Durch die Anmeldung auf der Homepage und die damit verbundene Akzeptanz bestätigt das Mitglied die Einhaltung der Tauschregeln und der Statuten.
- Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig.
- Nur ordentliche Mitglieder dürfen am Tauschkreislauf teilnehmen.
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